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Gebündelte geltendmachung von ansprüchen gegen das pflanzenschutzmittel-kartell

Bereits über
2.000
registrierte Kunden

mit einem geschätzten Wert der gekauften PSM von über 
1,5 Milliarden € 

Kein Risiko

Die Klage ist zu 100 % finanziert. Eine Provision an den Prozessfinanzierer LitFin wird nur im Erfolgsfall bezahlt.

Ihre Entschädigung

Im Erfolgsfall ist eine Entschädigung für die beträchtlichen kartellbedingten Preisaufschläge bei den von 1998 bis 2016 getätigten Käufen von Pflanzenschutzmitteln möglich.

Kein Aufwand

LitFin wird Sie während des gesamten Prozesses begleiten und unterstützen. Wir nehmen Ihnen die mühsame Vorbereitungsarbeit ab. 

Über den Fall

Deutsche Großhändler von Pflanzenschutzmittel trafen über 17 Jahre systematisch illegale Preisabsprachen. Hierdurch wurden Käufer von PSM geschädigt und haben nun Anspruch auf Schadensersatz. 

Das Bundeskartellamt hat in mehrere Entscheidungen von Anfang 2020 (B10-22/15) gegen acht der größten Pflanzenschutzmittelgroßhändler in Deutschland Bußgelder in Höhe von insgesamt 157 Millionen Euro verhängt. Es stellte fest, dass die Großhändler zumindest zwischen 1998 und März 2015 kartellrechtswidrige Vereinbarungen über einheitliche Preislisten, Rabatte und Verkaufspreise gegenüber Einzelhändlern und Endkunden getroffen haben. Die betroffenen Pflanzenschutzmittelgroßhändler räumten ihre Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ein.

Zivilgerichte sind bei Schadensersatzklagen an diese Feststellungen des Bundeskartellamts gebunden. Nach deutschem Recht besteht darüber hinaus die Vermutung, dass direkte und indirekte Abnehmer von Pflanzenschutzmitteln hierdurch geschädigt wurden, da diese sogennanten Hard-Core-Kartelle beinahe immer zu erhöhten Preisen führen. Der Schaden der Abnehmer liegt dann in der Differenz zwischen dem bezahlten Kartellpreis und dem niedrigeren Preis, der auf einem kartellfreien gesunden Markt bezahlt worden wäre. Daher hat jeder Landwirt, der zwischen dem 1. Juli 1998 und 30. Juni 2016 (d.h. bis zum Ablauf des Nachwirkungszeitraums) Pflanzenschutzmittelprodukte (Herbizide, Fungizide, Insektizide, etc.) direkt oder indirekt über Zwischenhändler bei einem der am Kartell beteiligten Großhändler gekauft hat, einen Anspruch auf Schadensersatz. 

Unser Angebot

Die Durchsetzung kartellrechtlicher Ansprüche erfordert ein hohes Maß an wirtschaftlicher und wettbewerbsrechtlicher Expertise und finanzielle Mittel. Diese bieten wir Ihnen an. 

Für betroffene Käufer bietet LitFin die voll finanzierte und risikolose Teilnahme an der gebündelten Geltendmachung von Ansprüchen an. LitFin trägt auch im Unterliegensfall sämtliche Kosten und übernimmt das gesamte Prozessmanagement. Ein geschädigter Landwirt, der an der Klagegemeinschaft teilnimmt, muss in keinem Fall jegliche Kosten bezahlen. LitFin erhält nur im Erfolgsfall eine Provision. 

Anders als üblicherweise angeboten, zieht LitFin auch im Erfolgsfall nicht sämtliche vorgestreckte Kosten von dem erfolgreich durchgesetzten Bruttoerlös ab, bevor die prozentuale Erfolgsbeteiligung an den geschädigten Landwirt ausgeschüttet wird, sondern nur einen gedeckelten Betrag. Dieser Kostenabzug ist vorab transparent vereinbart und mit dem Höchstbetrag gedeckelt, der sich aus den gesetzlichen Gebührensätzen für den jeweiligen individuellen Anspruchswert (Streitwert) ergibt. Wenn und soweit diese Kosten im Erfolgsfall von der Gegenseite zu tragen sind, wird gar nichts abgezogen. In keinem Fall drohen den Teilnehmern irgendwelche Kostenfallen

Für die Geschädigten bedeutet dies:

  • Keine Kostenrisiken 

  • Kein Verfahrensaufwand 

  • Zusammenarbeit mit den besten Spezialisten 

  • Ein wirtschaftlich sehr attraktives Angebot: Erfolgsbeteiligung von bis zu 81% aus dem Nettoerlösaus dem erfolgreich eingeklagten Schadensersatz plus Zinsen  

  • Entschädigung für die beträchtlichen Preisäfschläge bei Käufen von Pflanzenschutzmitteln zwischen 1. Juli 1998 und 30. Juni 2016

* Diese Stufe steht ausschließlich Mitgliedern der kooperierenden Vereinigungen offen. 

Bei Schadensersatzansprüchen mit einem Wert von mehr als EUR 1 Mio. sind wir offen für individuelle Verhandlungen.

Sonderkonditionen für Mitglieder/Kunden von kooperierenden Vereinigungen

Die prozentuale Erfolgsbeteiligung steigt, wenn der geschädigte Landwirt Mitglied einer Vereinigung ist, die bei der Geltendmachung der Ansprüche mit LitFin kooperiert. In solchem Fall ist für jeden Landwirt, die im Erfolgsfall an LitFin zu zahlende Provision von vornherein um 2%-Punkte geringer. Demnach können auch Landwirte ein Finanzierungsangebot erhalten, die eine Schadenshöhe (Anspruchswert) von weniger als € 15 Tausend erlitten. 

Darüber hinaus gilt: Je mehr Mitglieder dieser kooperierenden Vereinigung an der Klagegemeinschaft teilnehmen, desto größer ist die prozentuale Erfolgsbeteiligung jedes Landwirts, der Mitglied dieser Vereinigung ist. 

Kunden-werben-Kunden

Sie können Ihre Vorteile noch weiter erhöhen, indem Sie uns an andere Landwirte weiterempfehlen. Dabei profitieren Sie und der von Ihnen geworbene Landwirt von einer Direktzahlung von je 500 EUR in Bar nach Vertragsabschluss. Der Neukunde muss einfach Ihren Namen bei der Registrierung angeben. Sobald wir seine Dokumente geprüft und den Vertrag geschlossen haben, erhalten Sie das Geld auf Ihr Konto. Für weitere Einzelheiten und Bedingungen, kontaktieren Sie uns.

Mit allen Programmen zusammen können Landwirte und Agrarbetriebe eine Erfolgsbeteiligung von bis zu 82% erreichen. 

Forderungsverkauf

Als Alternative zu unserem klassischen Finanzierungsmodell bieten wir Ihnen an, Ihnen Ihre Forderung aufzukaufen. Der Vorteil des Forderungsverkaufs ist, dass Sie Ihr Geld schneller erhaltenwir machen Ihnen ein Angebot, nachdem wir Ihre Rechnungen geprüft haben. Wenn Sie dieses annehmen, wird ein Kaufvertrag über die Forderungen geschlossen und Sie erhalten Ihr Geld, ohne das Ergebnis einer Klage abwarten zu müssen. Andererseits ist der Betrag, den Sie erhalten, deutlich geringer als beim klassischen Finanzierungsmodell. 

Wir kaufen Schadensersatzansprüche für bis zu 15% ihres Wertes. 

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