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LitFin

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Unser Angebot „Kunden werben Kunden“

Im Rahmen unseres Angebots „Kunden werben Kunden“ zahlen wir Ihnen 500 Euro für jeden Landwirt/Agrarbetrieb, der

· in der Zeit vom 1. Juli 1998 bis zum 30. Juni 2016 für insgesamt mindestens 600.000 EUR in Deutschland Pflanzenschutzmittel eingekauft hat und

· für die Geltendmachung der hieraus entstanden Schadensersatzansprüche aufgrund Ihrer Empfehlung mit uns einen Prozessfinanzierungsvertrag oder Forderungskaufvertrag abschließt.

Diese Belohnung kann sogar noch höher sein,

· wenn ein Landwirt/Agrarbetrieb in der Zeit vom 1. Juli 1998 bis zum 30. Juni 2016 für insgesamt mindestens 1.600.000 EUR in Deutschland Pflanzenschutzmittel eingekauft hat und

· für die Geltendmachung der hieraus entstanden Schadensersatzansprüche aufgrund Ihrer Empfehlung mit uns einen Prozessfinanzierungsvertrag oder Forderungskaufvertrag abschließt.

In diesem Fall können Sie wählen, ob wir unsere LitFin-Erfolgsprovision für Sie um 1 %-Punkt senken und Ihre Erfolgsbeteiligung entsprechend um 1%-Punkte erhöhen oder ob Sie eine Auszahlung von 1.000 Euro erhalten wollen.

Wichtig ist: Auch der geworbene Landwirt/Agrarbetrieb profitiert von Ihrer Empfehlung, indem er dieselben Vorteile erhält wie Sie. Es ist also eine Win-win-Situation für beiden Seiten!

Was muss ich tun?

Wenn Sie uns einen Landwirt/Agrarbetrieb empfehlen, teilen Sie diesem bitte auch Ihre PSM-ID mit. Weisen Sie den Landwirt/Agrarbetrieb bitte darauf hin, dass er bei der Registrierung auf www.psm-kartell.de auch Ihre PSM-ID in das hierfür vorgesehene Feld eingibt.

Was muss der Landwirt/Agrarbetrieb tun, den ich LitFin empfohlen habe?

Der Agrarbetrieb muss bei der Registrierung Ihre PSM-ID (bzw. Ihre E-Mail-Adresse) in das hierfür auf www.psm-kartell.de vorgesehene Feld eingeben und entweder einen Prozessfinanzierungsvertrag oder einen Forderungskaufvertrag mit uns abschließen. Anschließend muss er die Nachweise für seine Pflanzenschutzmittel-Bezüge hochladen, damit wir den Anspruchswert bestimmen können.

Muss ich ein bereits registrierter Kunde von LitFin sein?

Falls Sie noch kein Kunde von LitFin sind, können Sie sich jederzeit registrieren auf www.psm-kartel.de registrieren und dann ebenso wie der geworbene Landwirt/Agrarbetrieb von dem Angebot „Kunden werben Kunden“ profitieren.

Gibt es eine Begrenzung, wie viele Belohnungen ich geltend machen kann?

Die Senkung der LitFin-Erfolgsprovision und die entsprechende Erhöhung Ihrer Erfolgsbeteiligung wird höchstens viermal gewährt (d.h. maximal wird eine Senkung der LitFin-Erfolgsprovision und eine entsprechende Erhöhung Ihrer Erfolgsbeteiligung um 4%-Punkte gewährt). Falls also in ihrem Fall z.B. die LitFin-Erfolgsprovision 23% und ihre entsprechende Erfolgsbeteiligung 77% beträgt, würde die LitFin-Erfolgsprovision aufgrund des „Kunden werben Kunden“-Angebots maximal auf 19% abgesenkt und ihre entsprechende Erfolgsbeteiligung maximal auf 81% erhöht.

Für die Auszahlung der Belohnung von 500 oder 1.000 Euro gibt es keine Beschränkung. Sie wird also auch in mehr als 4 Fällen gewährt.

Wann wird die Belohnung ausgezahlt?

Wir zahlen die Belohnung von 500 oder 1.000 EUR innerhalb von 30 Tage aus, nachdem wir die Nachweise der jeweiligen Pflanzenschutzmittel-Bezüge (also vor allem Rechnungen) des geworbenen Landwirts/Agrarbetriebs in dem relevanten Zeitraum ausgewertet haben. Dies kann aufgrund des großen Interesses der Landwirte/Agrarbetriebe an unserer Prozessfinanzierung mehrere Monate in Anspruch nehmen (derzeit werten wir hunderttausende von Dokumentenseiten aus).

Wie lange gilt dieses Angebot?

Dieses Angebot „Kunden werben Kunden“ gilt so lange, bis wir dessen Bedingungen auf unserer Webseite geändert oder sie von der Webseite gelöscht haben.

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne, am besten per E-Mail oder per Kontaktformular auf dieser Webseite.

    Ja, ich möchte den Newsletter abonnieren und bin damit einverstanden, dass LitFin mich per E-Mail über aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutzmittelkartel und die Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen informiert. *

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